Abschaffung Eigenmietwert

Quelle: swisssolar.ch 08.10.2025 |

Abschaffung Eigenmietwert: Steuerabzug für Investitionen fällt nur bei Bundessteuer weg

In der Volksabstimmung vom 28.9. wurde die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen. Damit wird in voraussichtlich zwei bis drei Jahren die Möglichkeit zum steuerlichen Abzug energiesparender Investitionen (inklusive Solaranlagen) wegfallen – aber nur bei der Bundessteuer. Bei den Kantonen bleibt diese Abzugsmöglichkeit bestehen, solange keine Änderungen an den kantonalen Gesetzen vorgenommen werden. Erste Meldungen aus den Kantonen zeigen, dass Änderungen aktuell nicht beabsichtigt sind.

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